Minijobs: Ab September gelten neue Umlagesätze

Die Minijob Zentrale hat darauf hingewiesen, dass sich bei geringfügig Beschäftigten die Umlagesätze zur Arbeitgeberversicherung zum 1.9.2015 wie folgt erhöht haben: U1 Krankheit = 1 % bisher 0,7 %; U2 Mutterschaft = 0,3 % bisher 0,24 %.

Liegt der Minijob Zentrale ein Dauer Beitragsnachweis vor, wird dieser ab dem Beitragsmonat September automatisch angepasst. Auch bei einem SEPA-Basislastschriftmandat ist nichts weiter zu veranlassen.

Sofern bei der Hausbank ein monatlicher Dauerauftrag eingerichtet wurde, ist dieser rechtzeitig erstmals zur Fälligkeit am 28.9.2015 abzuändern.

Beachten Sie: Privathaushalte müssen keine Änderungen vornehmen. Hier übernimmt die Minijob Zentrale die Berechnung der Abgaben.

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