Künstlersozialabgabe bleibt in 2019 stabil

Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung wird auch in 2019 bei 4,2 % liegen. Eine entsprechende Verordnung wurde kürzlich im Bundesgesetzblatt verkündet. 

Grundsätzlich gehören alle Unternehmen, die durch ihre Organisation, besondere Branchenkenntnisse oder spezielles Know-how den Absatz künstlerischer Leistungen am Markt fördern oder ermöglichen, zum Kreis der künstlersozialabgabepflichtigen Personen. Weitere Informationen zur Abgabepflicht und -freiheit (u. a. Geringfügigkeitsgrenze von
450 EUR) erhalten Sie unter www.kuenstlersozialkasse.de.

 

Quelle | Künstlersozialabgabe-Verordnung 2019 vom 23.8.2018, BGBl I 2018, 1348

Überall dort, wo Sie uns brauchen.

Auch ganz in Ihrer Nähe